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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adam-Opel-Straße/Gottlieb-Daimler-Straße

Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Adam-Opel-Straße / Gottlieb-Daimler-Straße“ und am 01.08.2023 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adam-Opel-Straß / Gottlieb-Daimler-Straße“ umfasst in der Flur 14 die Flurstücke Nr. 594/1 und 594/2.









Abb.: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adam-Opel-Straße / Gottlieb-Daimler-Straße“

Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt & Entwicklung → Aktuelle Bauvorhaben) im PDF-Format und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 03.11.2023 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während des Veröffentlichungszeitraums einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Das Plangebiet liegt bisher innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Schleifweg“, der dort Gewerbegebiet festsetzt. Diese Festsetzung lässt die geplanten Vorhaben nicht zu. Zur Verwirklichung der Bebauung soll deshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Durch die Umnutzung und der Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten soll u. a. der Wohnbedarf in Nauheim gedeckt werden.

Im Baugesetzbuch in § 1 Abs. 5 BauGB ist der Vorrang der Innenentwicklung zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung. Diesem Grundsatz wird durch die Nachverdichtung des Gebietes entsprochen.

Durchführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Nauheim, 29.09.2023

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim

Roland Kappes

Bürgermeister