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1. Änderung Bebauungsplan "Im Gartenfeld"

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

1. Änderung Bebauungsplan „Im Gartenfeld“

Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Gartenfeld“gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und am 07.04.2022 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst drei Teilbereiche in der Gemarkung Nauheim, Flur 7, Flurstücksnummern 171/8, 175/3, 175/5, 175/6, 175/7 und 175/8.


Der Vorentwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt & Entwicklung → Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 19.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kindergartenplätze in der Gemeinde Nauheim sollen im Bereich des Bebauungsplans „Im Gartenfeld“ die Möglichkeiten für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Um die Errichtung eines Kindergartens auf den Flurstücken 175/5, 175/6, 175/7 und 175/8 (Teilbereich 2) zu sichern, soll die „Fläche für Anlagen zur Kleintierhaltung – Geflügel- und Vogelzuchtverein“ geändert werden.

Um darüber hinaus den Ausbau der örtlichen Kita zu gewährleisten, soll sowohl eine temporäre Aufstellung einer Containeranlage als auch eine Dauerlösung für einen Kitastandort auf der „Fläche für die Errichtung von Anlagen zur Kleintierhaltung – Hundeverein“ auf dem Flurstück 171/8 (Teilbereich 1) möglich sein. Das Grundstück soll außerdem als Fläche für Freizeit- und Kultur genutzt werden können und so in das angrenzende Naherholungsgebiet integriert werden.

Auf dem Flurstück 175/3 (Teilbereich 3) soll der bestehende Obst- und Gartenbauverein Nauheim e.V. auf dem Flurstück 175/3 (Teilbereich 3) planungsrechtlich gesichert werden.

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Nauheim, den 15.04.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Jan Fischer, Bürgermeister

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