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2.Änderung Bebauungsplan "Im Teich 1.Änderung"


Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Teich 1. Änderung“gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und am 07.07.2022 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Teich, 1. Änderung“.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt und Entwicklung →Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit von Montag, den 12.09.2022 bis einschließlich Freitag, den 14.10.2022 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Für das Plangebiet gilt der seit 1977 rechtskräftige Bebauungsplan „Im Teich, 1. Änderung“.

Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplans ist, dass seit Erstellung des Bebauungsplans „Im Teich, 1. Änderung“ im Plangebiet Einfriedungen mit unterschiedlichen Maßen und Materialien teilweise abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet wurden.

Die bisherigen Festsetzungen zu den Einfriedungen sollen geändert werden, um insbesondere Zaunhöhen und Materialien „zeitgemäßer" zu gestalten. Mit den Änderungen der Festsetzungen zur Gestaltung von Einfriedungen soll ein harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild gesichert werden.

Es werden nur textliche Änderungen vorgenommen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Teich, 1. Änderung“ bleiben unverändert.

Durchführung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§  13 Abs. 3 BauGB).

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Nauheim, den 02.09.2022

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim

in Vertretung

Rosalia Radosti

Erste Beigeordnete