Inhalt

Bebauungsplan "Naherholungsgebiet am Hegbachsee"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet am Hegbachsee“  beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan „Naherholungsgebiet am Hegbachsee“

Bekanntmachungen des Aufstellungsbeschlusses und des geänderten Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naherholungsgebiet am Hegbachsee“gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In ihrer Sitzung am 22.09.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim sowohl den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Änderung des Geltungsbereichs als auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Nauheim, Flur 7 die Flurstücksnummern 233/1 (teilweise), 233/2, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243,271/1 (teilweise), 272 und 365.


Der Vorentwurf des Bebauungsplans kann mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (https://www.nauheim.de → Bauen, Umwelt & Entwicklung → Aktuelle Bebauungsvorhaben) im PDF-Format eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50 in 64569 Nauheim, Zimmer Nr. U 7 des Fachdienstes Bauen, Liegenschaften und Umwelt während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Zielen und Zwecken der Planung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim auf elektronischem Wege (formlose E-Mail mit Angaben von Name und Adresse) an sgruen@nauheim.de, schriftlich (formlos) oder innerhalb der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu Protokoll gebracht werden.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Das Plangebiet umfasst die westliche Teilfläche des Hegbachsees sowie die angrenzenden Erholungs- und Grünflächen. Der im Zuge des Autobahnausbaus Mitte der 60er Jahre entstandene See wurde vom Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried als Hochwasserrückhaltebecken ausgewiesen. Darüber hinaus bildet der Hegbachsee einen Erholungsort für die umliegenden Gemeinden. Campingplätze, eine Wochenendhaussiedlung, Gaststätten, Rasen- und Spielflächen sowie ein Planschbecken für Kinder prägen das Gebiet.

Zweck des Bebauungsplans ist es die Entwicklung des Hegbachsees als Naherholungsgebiet zu sichern. Planungsrechtlich liegt die Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Deshalb soll für den gesamten Bereich eine planungsrechtliche Grundlage für die bestehenden Nutzungen mit Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten geschaffen werden. Dies betrifft unter anderem folgende bestehende Nutzungen: Campingplatz, Hotel, Hegbachseebahn, Grillhütte, DLRG-Station, Kleinschwimmbecken und Spielplatz.

Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Nauheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Nauheim oder das o.g. Planungsbüro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Nauheim oder von dem o.g. Planungsbüro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Nauheim, den 28.04.2023

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim

Jan Fischer, Bürgermeister