Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung des Bürgerpreises 2009
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
die Verleihung des Bürgerpreises ist schon zur Tradition geworden. Seit 24 Jahren ehrt der Gemeindevorstand Bürgerinnen und Bürger für besondere Verdienste. Wie bereits im letzten Jahr erfolgt die Verleihung im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung, diese findet am Freitag, dem 16. April 2010 im Saalbau statt. Gleichzeitig werden auch der Jugendpreis sowie der Kulturehrenbrief verliehen. Wir möchten deshalb bereits frühzeitig die Ausschreibung veröffentlichen, damit Sie ausreichend Gelegenheit haben, uns Ihren Vorschlag für das ablaufende Jahr 2009 einzureichen.
liebe Mitbürger,
die Verleihung des Bürgerpreises ist schon zur Tradition geworden. Seit 24 Jahren ehrt der Gemeindevorstand Bürgerinnen und Bürger für besondere Verdienste. Wie bereits im letzten Jahr erfolgt die Verleihung im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung, diese findet am Freitag, dem 16. April 2010 im Saalbau statt. Gleichzeitig werden auch der Jugendpreis sowie der Kulturehrenbrief verliehen. Wir möchten deshalb bereits frühzeitig die Ausschreibung veröffentlichen, damit Sie ausreichend Gelegenheit haben, uns Ihren Vorschlag für das ablaufende Jahr 2009 einzureichen.
Vorschlagsberechtigt sind alle Nauheimer Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie Nauheimer Vereine und Institutionen. Der Bürgerpreis wird verliehen an Einzelpersonen und Personengruppen (konkret benannt oder auch symbolisch), die sich auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Dienstes an der Gemeinschaft oder durch besonderes persönliches Engagement für Randgruppen der Gesellschaft verdient gemacht und so aktiven Bürger -und Gemeinsinn bewiesen haben.
Die Verdienste der/des Vorgeschlagenen sollen im einzelnen ausführlich begründet dargelegt werden. Die Verleihung selbst setzt selbständige, auszeichnungswürdige Leistungen für das Allgemeinwohl voraus. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich aus dem ihr zugrunde liegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das Allgemeinwohl. Die tadelfreie Erfüllung beruflicher Pflichten genügt nicht für die Verleihung des Bürgerpreises.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann nur dann mit der Verleihung gewürdigt werden, wenn sie mit großem persönlichen Einsatz unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurde bzw. wird. Verdienste um das eigene Unternehmen alleine rechtfertigen eine Verleihung in keinem Falle, selbst wenn dem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
Der Bürgerpreis der Gemeinde Nauheim wird als Sach - oder Geldpreis verliehen. Er kann an mehrere Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereine verliehen werden. Jeder Ausgezeichnete erhält neben dem Preis eine Urkunde. Diese ist vom Gemeindevertretervorsteher/in und vom Bürgermeister unterzeichnet.
Schriftliche Vorschläge sind bis zum 29. Januar 2010 zu richten an den
Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Waltz
Bürgermeister
Die Verdienste der/des Vorgeschlagenen sollen im einzelnen ausführlich begründet dargelegt werden. Die Verleihung selbst setzt selbständige, auszeichnungswürdige Leistungen für das Allgemeinwohl voraus. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich aus dem ihr zugrunde liegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das Allgemeinwohl. Die tadelfreie Erfüllung beruflicher Pflichten genügt nicht für die Verleihung des Bürgerpreises.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann nur dann mit der Verleihung gewürdigt werden, wenn sie mit großem persönlichen Einsatz unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurde bzw. wird. Verdienste um das eigene Unternehmen alleine rechtfertigen eine Verleihung in keinem Falle, selbst wenn dem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
Der Bürgerpreis der Gemeinde Nauheim wird als Sach - oder Geldpreis verliehen. Er kann an mehrere Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereine verliehen werden. Jeder Ausgezeichnete erhält neben dem Preis eine Urkunde. Diese ist vom Gemeindevertretervorsteher/in und vom Bürgermeister unterzeichnet.
Schriftliche Vorschläge sind bis zum 29. Januar 2010 zu richten an den
Gemeindevorstand der
Gemeinde Nauheim
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Waltz
Bürgermeister



