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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz - Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.



Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, wird vom 15. März 2010 bis zum 15. April 2010 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Frist darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053

In dem gleichen Zeitraum wird ferner der Entwurf bei den Stadtverwaltungen der Städte Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden und den Kreisverwaltungen der Landkreise des Regierungsbezirks Darmstadt ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Teilplan Straßenverkehr können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 29. April 2010, eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1 - 93d 08/14-1
 
Thomas Arnold
http://www.nauheim.de
erstellt am 05.03.2010

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