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Wahlen

Die Bürger*innen können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.

Die unmittelbare Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen sowie die Einführung von kumulieren und panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürger*innen, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.

Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von der Landeswahlleitung vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleitungen sowie der Wahlleitungen in den Städten und Gemeinden durchgeführt.

Die allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister*innen und Landrät*innen, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen - wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung - in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

Für die Durchführung der Wahlen ist die Gemeinde Nauheim seit letztem Jahr nur noch in vier Wahlbezirke eingeteilt. Diesen Wahlbezirken sind jeweils bestimmte Straßen zugeordnet, wobei teilweise auch nur bestimmte Hausnummer einer Straße (z.B. Waldstraße oder Berzallee) in einem bestimmten Wahlbezirk liegen. Die genaue Aufteilung können Sie sich im Informationsbereich auf dieser Seite unter Dokumente herunterladen.

Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde und des Wahlamtes der Gemeinde bzw. des Landkreises.

Für weitere Informationen: