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Fluglärm

Der Frankfurter Flughafen ist mit rund 1.400 Flugbewegungen und rund 190.000 Passagieren pro Tag der größte Verkehrsflughafen in Deutschland und der sechstgrößte in Europa.

Die Entfernung zwischen Nauheim und dem Frankfurter Flughafen beträgt nur wenige Kilometer. Diese Nachbarschaft ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Zum einen arbeiten viele Nauheimerinnen und Nauheimer am Flughafen, zum anderen leiden die Nauheimer Bürgerinnen und Bürger zunehmend unter dem Fluglärm, insbesondere nach Inbetriebnahme der umstrittenen Landebahn im Kelsterbacher Wald.

Fluglärmentwicklung

Die Fraport AG, Betreiberin des Frankfurter Flughafens, betreibt eigene Fluglärmmessstellen, unter anderem eine Messstelle in Nauheim (sie befindet sich auf dem Gelände des evangelischen Pfarrhauses). Seit dem Jahr 2002 erhält die Gemeinde Nauheim von Fraport die monatlichen Auswertungsergebnisse der Fluglärmmessstelle in Nauheim und der Fluglärmmessstelle Groß-Gerau Nord. Die umfangreichen und in ihrer Form unübersichtlichen Messdaten werden in vereinfachter Form tabellarisch zusammengefasst und monatlich fortgeschrieben.

Fluglärmmonitoring

Neben den Fluglärmmessungen der Fraport AG gibt es mittlerweile Monitoringsysteme von verschiedenen Anbietern, über die man sich umfassend im Internet über die aktuelle Fluglärmsituation informieren kann.

Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) ist ein im Jahr 2002 gegründeter gemeinnütziger Verein mit dem Ziel der quantitativen Erfassung und transparenten Darstellung aller Emissionen des Luftverkehrs. Der DFLD betreibt über 600 eigene Messstationen, darunter auch eine Messstation in Nauheim, im Wohngebiet Im Teich.

So können Sie über die Homepage des DFLD die aktuellen Messwerte der Messtelle Nauheim abrufen:

  • Messwerte in der linken Spalte anklicken,

  • in den großen Kreis um Frankfurt auf der Deutschlandkarte klicken,

  • unter Messstation Nauheim auswählen,

  • auf Anzeige klicken.

Die "Initiative Zukunft Rhein-Main" (ZRM) ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden rund um den Frankfurter Flughafen, die sich kritisch mit dem Flughafenausbau und der Fluglärmsituation auseinandersetzen. Auch die Gemeinde Nauheim gehört dieser Gemeinschaft an. Die ZRM hat in Zusammenarbeit mit dem DFLD mit dem Projekt "Kommunales Fluglärmmonitoring" 2015 zum ersten Mal vom Flughafenbetreiber unabhängige Fluglärmberechnungen durchführen lassen. Dabei wird ein innovatives Verfahren eingesetzt, das den Fluglärm auf Grundlage der real geflogenen Flugspuren berechnet.

2008 beschloss die Hessische Landesregierung, ein Forum Flughafen und Region (FFR) einzurichten, in dem der Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft fortgeführt werden kann. Im Zentrum der Diskussion stehen die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Rhein-Main-Region. Eine Organisationseinheit des Forums Flughafen und Region ist das Umwelt- und Nachbarschaftshaus in Kelsterbach. Unter dem Link UNH Fluglärmmonitoring des Umwelt- und Nachbarschaftshauses sind Lärmkonturkarten, die aktuelle Fluglärmsituation über der Region Frankfurt, die Live-Lärmdaten von einzelnen Flügen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen des aktiven Schallschutzes einsehbar.

Sozialmonitoring

In einer unter Federführung des Umwelt- und Nachbarschaftshauses Kelsterbach durchgeführten wissenschaftlichen Studie sollen die positiven wie negativen Auswirkungen des Frankfurter Flughafens auf die Sozialstruktur der Region untersucht werden.

An diesem sogenannten Sozialmonitoring beteiligt sich auch die Gemeinde Nauheim.

Fluglärmkommission

Logo Fluglärmkommission

Die Fluglärmkommission ist ein gesetzlich nach dem Luftverkehrsgesetz installiertes Beratungsgremium. Die Gemeinde Nauheim ist durch Herrn Bürgermeister Roland Kappes in dieser Kommission vertreten, Vorsitzender der Fluglärmkommission ist der Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. Die Kommission befasst sich mit allen Fragen rund um das Thema Fluglärm, wie zum Beispiel Flugroutenfestsetzungen, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen oder Entgeldordnung am Flughafen. Die für Entscheidungen zuständigen Behörden, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) müssen zwar grundsätzlich die Beratung der Fluglärmkommission einholen, sie sind bei ihrer Entscheidung letztendlich aber nicht an das Beratungsergebnis der Kommission gebunden.

Bürgerinitiativen

Organisiert in verschiedenen Bürgerinitiativen kämpfen Menschen, die rund um den Flughafen leben, gegen den ständigen Ausbau des Frankfurter Flughafens. Mittlerweile über 200 Demonstrationen und Mahnwachen direkt im Terminal des Flughafens zeugen davon, dass die Menschen in der Region mit dem Frankfurter Flughafen längst nicht ihren Frieden geschlossen haben. Das Demonstrationsrecht auf dem Flughafengelände mussten sich die Demonstranten dabei durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erstreiten. Vor diesem Urteil ließ die Flughafenbetreiberin sämtliche Demonstrationen mit Verweis auf ihr Hausrecht von der Polizei verhindern. Erst die Karlsruher Richter stellten klar, dass Bahnhöfe und Flughäfen öffentliche Orte seien, an denen das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht gelte.

Auch in Nauheim setzt sich die Bürgerinitiative Lebenswertes Nauheim für besseren Schutz vor Fluglärm, für Kapazitätsbegrenzungen am Frankfurter Flughafen und gegen jeden weiteren Flughafenausbau ein.

Fluglärmbeschwerde

Wenn Sie sich durch den Fluglärm gestört fühlen, können Sie der Fraport AG eine Beschwerde schicken. Höhenangaben, Flugzeugtyp und Fluggesellschaft können angeben werden, dies ist aber für eine erfolgreiche Beschwerde nicht erforderlich.

Informationen über Lautstärke, Route und Höhe finden Sie unter den Messwerten auf www.dfld.de.

Auch über nachweislich von der Route abgewichenene Flugzeuge können Sie sich beschweren.

Jede Beschwerde muss bearbeitet werden. Die Anzahl an eingegangenen Beschwerden wird u.a. in den Sitzungen der Fluglärmkommission beobachtet.

So können Sie Ihre Beschwerden der Fraport AG melden:

  • über das Beschwerde-Telefon (Tel.: 0800-2345679)

  • über das Kontaktformular unter diesem Link

  • per E-Mail (info@fraport.de)

  • per Post an: Fraport AG, Servicestelle Nachbarschaftsanfragen, RAV-AU/NA, 60547 Frankfurt am Main

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-ImmissionsschutzgesetzLärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es den Großflughafen Verkehrsflughafen Frankfurt Main.

Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main tritt mit der Veröffentlichung am 11. April 2022 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist ab dem 11. April 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Darüber hinaus ist er in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
3. OG, Zimmer 3.113
64283 Darmstadt

Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist erforderlich.

Damit sind die für den Regierungsbezirk Darmstadt erforderlichen Teilpläne des Lärmaktionsplans Hessen der 3. Runde für die Ballungsräume, den Straßenverkehr der Landkreise und den Flughafen veröffentlicht.