Hessen-Finder
Wir möchten hier einige Informationen zum Hessen-Finder liefern, die - so hoffen wir - für etwas Klarheit sorgen.
Der "Hessen-Finder" ist der landesweite Informationsdienst der hessischen Landesregierung. Überall dort, wo die Verwaltung im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit den "Hessen-Finder" einbindet, erfährt der Bürger auf einfachste Weise, wer, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen für sein Anliegen zuständig ist. Die Verwaltungsleistungen sind im "Hessen-Finder" landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben und enthalten die Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Verwaltung. Und das nicht nur örtlich für Nauheim, sondern auch landes- und bundesweit. Da der Hessen-Finder sich zurzeit noch im Aufbau befindet, fehlen noch sehr viele Ansprechpartner; diese werden nach und nach gefüllt.
Der "Hessen-Finder" selbst ist auf der Nauheimer Internetseite in diesem Sinne nicht zu finden. Vielmehr wird nur der oben beschriebene Inhalt des Hessen-Finders auf der Internetseite angezeigt - und das nahtlos, sodass es wie ein eigener Inhalt erscheint. Die Aufzählung findet man im Bereich "Dienstleistungen" - die dort stehenden Inhalte sind sozusagen der "Hessen-Finder". Einen eigenen Bereich oder Punkt "Hessen-Finder" wird man auf unserer Seite vergeblich suchen!
Am 12.12.2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG). Ziel dieser Norm ist die Vollendung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) bis zum 28.12.2009 sollen die bürokratischen Hindernisse in der öffentlichen Verwaltung abgebaut werden. Damit wird der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen erleichtert. Mit diesem Projekt bekommt E-Government in Deutschland eine neue Dynamik: Die EU-DLRL ist eine große Chance zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Durch die Pilotierung in der Gemeinde Nauheim konnte dies bereits zur CeBIT 2009 erfüllt werden - als bisher erste und einzige Kommune hessenweit (Stand: März 2009).
Kontakt für weitere Informationen:
Projekt IT-Umsetzung EU-DLRL, Hessen-Finder und D115 Landesverwaltung
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
Abteilung VII - E-Government und Verwaltungsinformation
Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden
Projektleiter: Georg Matzner
Telefon: +49 611 353 1941
Projektbüro
Adolfsallee 32, 65185 Wiesbaden

Telefon: +49 611 353 1940
Was ist der "Hessen-Finder"?
Der "Hessen-Finder" ist der landesweite Informationsdienst der hessischen Landesregierung. Überall dort, wo die Verwaltung im Rahmen ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit den "Hessen-Finder" einbindet, erfährt der Bürger auf einfachste Weise, wer, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen für sein Anliegen zuständig ist. Die Verwaltungsleistungen sind im "Hessen-Finder" landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben und enthalten die Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Verwaltung. Und das nicht nur örtlich für Nauheim, sondern auch landes- und bundesweit. Da der Hessen-Finder sich zurzeit noch im Aufbau befindet, fehlen noch sehr viele Ansprechpartner; diese werden nach und nach gefüllt.
Wo finde ich den "Hessen-Finder" auf der Nauheimer Internetseite?
Der "Hessen-Finder" selbst ist auf der Nauheimer Internetseite in diesem Sinne nicht zu finden. Vielmehr wird nur der oben beschriebene Inhalt des Hessen-Finders auf der Internetseite angezeigt - und das nahtlos, sodass es wie ein eigener Inhalt erscheint. Die Aufzählung findet man im Bereich "Dienstleistungen" - die dort stehenden Inhalte sind sozusagen der "Hessen-Finder". Einen eigenen Bereich oder Punkt "Hessen-Finder" wird man auf unserer Seite vergeblich suchen!
Wozu das alles eigentlich?
Am 12.12.2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG). Ziel dieser Norm ist die Vollendung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich.
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) bis zum 28.12.2009 sollen die bürokratischen Hindernisse in der öffentlichen Verwaltung abgebaut werden. Damit wird der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen erleichtert. Mit diesem Projekt bekommt E-Government in Deutschland eine neue Dynamik: Die EU-DLRL ist eine große Chance zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Durch die Pilotierung in der Gemeinde Nauheim konnte dies bereits zur CeBIT 2009 erfüllt werden - als bisher erste und einzige Kommune hessenweit (Stand: März 2009).
Ich will mehr wissen!
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Broschüre EU-Dienstleistungsrichtlinie |
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Broschüre Hessen-Finder |
Kontakt für weitere Informationen:
Projekt IT-Umsetzung EU-DLRL, Hessen-Finder und D115 Landesverwaltung
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
Abteilung VII - E-Government und Verwaltungsinformation
Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden
Projektleiter: Georg Matzner
Telefon: +49 611 353 1941
Projektbüro
Adolfsallee 32, 65185 Wiesbaden
Telefon: +49 611 353 1940




