Standesamt
Ehefähigkeitszeugnis
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Obert, Stefanie | 06152 06152 639 221 | ||
| Janson, Gabriele | 06152 639 220 |
Mit
einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten
Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges
Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die
Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in
Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des
Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine
Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die
zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht
kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren
Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine
förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses;
diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des
Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Wenn Sie als Deutsche/r
im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der
zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich
ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen
Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine
Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von
Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige
Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende
gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische
Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten
Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges
Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die
Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in
Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des
Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine
Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die
zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht
kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren
Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine
förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses;
diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des
Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Wenn Sie als Deutsche/r
im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der
zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich
ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen
Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine
Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von
Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige
Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende
gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische
Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
An wen muss ich mich wenden?
Für die
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des
Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie
als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis
Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen
Heimatbehörde kümmern müssen.
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des
Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie
als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis
Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen
Heimatbehörde kümmern müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 40,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 60,00 Euro.
Rechtsgrundlage
- für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- für Deutsche im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG)“
Was sollte ich noch wissen?
Siehe unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.
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