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Dienstag, 21.05.2013
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Abfallentsorgung

Details
Finanzverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hartmann, Felix 06152 639 208 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)


An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA)


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