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Freitag, 24.05.2013
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Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Kühner, Melanie 06152 639-263 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frank, Sabine 06152 639 262 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Rossellit, Thomas 06152 639 264 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Lehnhardt, Angelika 06152 639 263 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.


An wen muss ich mich wenden?
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Diese informiert sie auch über weitere Einzelheiten, z.B. in welchen Fällen ausnahmsweise Auskünfte erteilt werden können.

Was muss ich mitbringen?
Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

Welche Gebühren fallen an?
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?
Hessisches Meldegesetz

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