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Abfall: Sperrmüll
| Ihr/e Ansprechpartner/in: |
Telefon: |
E-Mail: |
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| Arnold, Thomas |
06152 639 230 |
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Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Es bestehen keine festen Termine für die Sperrmüll-Abfuhr. Für die Anmeldung rufen Sie bitte die Firma SUED auf dem Sperrmülltelefon an (0800 / 5895054); das Telefon ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Sie erhalten hier jeweils den genauen Abfuhrtermin und direkte Informationen zum Beispiel welche Art von Abfall als Sperrmüll entsorgt wird oder welche Höchstmengen an Sperrmüll mitgenommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenfrei bis 4 Abholungen pro Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
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