Textversion

Nauheim



Metanavi

Freitag, 24.05.2013
 Suche · Sitemap

Zusätzliches Menü

  • Startseite
  • Musikgemeinde
  • Bürgerservice
    • Bürgerbüro
    • Rathaus aktuell
    • Bekanntmachungen
    • Notdienste
    • Öffnungszeiten
    • Formulare
    • Mitarbeiter
    • Dienstleistungen
    • Ämter
    • Müllabfuhr-Kalender
    • Nauheimer Gemeindespiegel
  • Kultur & Freizeit
  • Kinder & Jugend
  • Politik
  • Wirtschaft & Verwaltung
  • Umwelt, Planen, Bauen
  • Öffentliche Ordnung
  • Soziales
  • Downloads
  • Links
  • Kontakt
  • Impressum

Container-Bereich

Stichwortsuche



Bürgerservice

weitere Informationen
Dienstleistungen von A-Z

Stellenausschreibung

weitere Informationen

Erdwärme

weitere Informationen

Veranstaltungen

[25.05.2013 - 26.05.2013]
Frühlingsfest mit Gewerbeausstellung und verkaufsoffenem Sonntag
[26.05.2013]
Weinlagenwanderung in Groß-Umstadt
[26.05.2013 06:00]
Vogelstimmenfrühwanderung
[26.05.2013 10:00]
Vorstellungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden
[27.05.2013 20:00]
Reiseimpressionen: Mongolei-Wüste Gobi-Baikalsee
Veranstaltungskalender

Einh. Ansprechpartner

weitere Informationen

ZEMA

weitere Informationen

Radroutenplaner

Radrouten planen
Radrouten planen

Aktuelles Wetter



Inhalt-Bereich

Pfandleihgewerbe: Erlaubnis

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Ordnungsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Opper, Claus 06152 639 215 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleihererlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.


An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Was muss ich mitbringen?

  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Nachweis finanzieller Sicherheiten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (Pfandleihe)
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet


Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von 300,00 Euro bis 1.400,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.

Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Pfandleiherverordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Gewerbeordnung (GewO)
Pfandleiherverordnung
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Druckversion anzeigen 




2013 CITYWERK
top
Kontakt · Impressum