Textversion

Nauheim



Metanavi

Samstag, 25.05.2013
 Suche · Sitemap

Zusätzliches Menü

  • Startseite
  • Musikgemeinde
  • Bürgerservice
    • Bürgerbüro
    • Rathaus aktuell
    • Bekanntmachungen
    • Notdienste
    • Öffnungszeiten
    • Formulare
    • Mitarbeiter
    • Dienstleistungen
    • Ämter
    • Müllabfuhr-Kalender
    • Nauheimer Gemeindespiegel
  • Kultur & Freizeit
  • Kinder & Jugend
  • Politik
  • Wirtschaft & Verwaltung
  • Umwelt, Planen, Bauen
  • Öffentliche Ordnung
  • Soziales
  • Downloads
  • Links
  • Kontakt
  • Impressum

Container-Bereich

Stichwortsuche



Bürgerservice

weitere Informationen
Dienstleistungen von A-Z

Stellenausschreibung

weitere Informationen

Erdwärme

weitere Informationen

Veranstaltungen

[25.05.2013 - 26.05.2013]
Frühlingsfest mit Gewerbeausstellung und verkaufsoffenem Sonntag
[26.05.2013]
Weinlagenwanderung in Groß-Umstadt
[26.05.2013 06:00]
Vogelstimmenfrühwanderung
[26.05.2013 10:00]
Vorstellungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden
[27.05.2013 20:00]
Reiseimpressionen: Mongolei-Wüste Gobi-Baikalsee
Veranstaltungskalender

Einh. Ansprechpartner

weitere Informationen

ZEMA

weitere Informationen

Radroutenplaner

Radrouten planen
Radrouten planen

Aktuelles Wetter



Inhalt-Bereich

Entwässerungsgenehmigung

Details
Bau- und Umweltverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Dipl.-Ing. Hohmann, Sebastian 06152 639 231 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist. Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.


An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung erteilt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, soweit es sich nicht um einen sog. Gemeingebrauch handelt. Auch die Niederschlagswasserversickerung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Niederschlagswasser in das Grundwasser eingeleitet wird. Nähere Auskünfte erteilt die beim Kreisausschuss und beim Magistrat der kreisfreien Städte angesiedelte zuständige Untere Wasserbehörde. Diese Behörde ist auch für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zuständig. Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. In diesen Fällen ist die Stadt oder Gemeindeverwaltung zu kontaktieren. 

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - 
  • Hessisches Wassergesetz (HWG)  
  • Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinlei-terverordnung – VGS -) 

 


Druckversion anzeigen 




2013 CITYWERK
top
Kontakt · Impressum