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Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik

Leistungsbeschreibung

Als kinderpolitische Richtschnur gibt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Sichtweise in alle sie betreffende Entscheidungen einzubringen. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sollen junge Menschen und ihre Familien an sie betreffenden Planungen in angemessener Weise beteiligt werden. Zielsetzung der außerschulischen Jugendbildung ist es danach, junge Menschen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen.

Das Land Hessen hat die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich in der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 4c, 8c HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (§§ 4c, 8a HKO) festgeschrieben. Die Form der Beteiligung bleibt den Gemeinden - anders als bei der zweiten Gruppe der nicht-wahlberechtigten Einwohner, den Ausländern außerhalb der EU (vgl. §§ 84 ff. HGO) - dabei weitgehend freigestellt. Gesetzlich zulässig sind institutionalisierende Beteiligungsformen wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Gemeindevertretung aber auch projektbezogene Beteiligungsmodelle, wie z.B. die Gestaltung eines Spielgeländes, Stadtteiler­kundungen, Kinderkulturprojekte, Zu­kunftswerkstätten etc.).

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihren Kommunen ist deshalb sinnvoll, weil Kinder und Jugendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachzuvollziehen und sich damit zu identifizieren lernen. Ferner sollen Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen werden und der Politik wertvolle Anregungen geben können.

Den Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Bedeutung bei der Auswahl der geeigneten Formen der Beteiligung zu, denn sie sind das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen.

Kinder- und jugendfreundliche Kommunen sind lebenswert für alle

An wen muss ich mich wenden?

In der Gemeinde Nauheim gibt es seit 1999 ein Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa).

Das KiJuPa vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen Nauheims und ist von politischen Parteien und anderen Organisationen unabhängig. Ziel des Parlamentes ist es, auf alle Vorhaben, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, Einfluss zu nehmen.

Das Kinder- und Jugendparlament setzt sich deshalb für die Belange, Wünsche und Anregungen der Nauheimer Kinder und Jugendlichen ein. In Gesprächen mit dem Bürgermeister, den Politikern, den Kinderbeauftragten und der Kinder- und Jugendförderung, können Anliegen und Ideen besprochen und in zukünftige Planungen der Gemeinde mit einbezogen werden. Wünsche, Anregungen und Probleme nimmt das Parlament gerne entgegen und können auch jederzeit in den öffentlichen Sitzungen, die 4x im Jahr stattfinden, vorgebracht und behandelt werden.

Außerdem trifft sich das KiJuPa auch aus anderen Gründen, wie z.B. im Sommer zum Grillen oder Eis essen, um einen Ausflug zu machen oder Ähnlichem.

Wer gerne beim Kinder- und Jugendparlament mal vorbeischauen möchte, ist jederzeit herzlich willkommen. Wer sich für die Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes interessiert, kann sich gerne persönlich beim KiJuPa und der Kinder- und Jugendförderung informieren.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 3.2 - Kinder-, Jugend- und Generationenförderung

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Brindusa Salzgeber