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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nauheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Nauheim.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:
  1. Beschreibung
    Nicht alle auf der Website zur Verfügung gestellten Inhalte werden in leichter Sprache und/oder Gebärdensprache wiedergegeben.

  2. Gründe
    Die Überarbeitung der bestehenden Texte konnte bisher aus zeitlichen Ressourcen nicht umgesetzt werden. Eine Überarbeitung ist voraussichtlich bis zum 30.06.2023 geplant.
Barriere 2:
  1. Beschreibung
    Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.

  2. Gründe
    Die Überarbeitung aller vorhanden .pdf-Dateien stellt aufgrund der zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung dar. Eine sukzessive Überarbeitung der .pdf-Dateien ist voraussichtlich bis zum 30.06.2023 geplant.

  3. Barrierefreie Alternativen
    Verwendung des Kontaktformulars

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.03.2022 erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Jennifer Mathes

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
FD 1 - Steuerung, Organisation und Personal
Kultur-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Wirtschaftsförderung

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Regierungspräsidium Gießen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik (Sitz: Regierungspräsidium Gießen)
Landesbeauftragte für barrierefreie IT, Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390  Gießen


Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.