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Änderung der Hebesatzsatzung:
Gemeinde Nauheim versendet Grundsteuerbescheide

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Zur Sicherstellung der sogenannten Aufkommensneutralität (siehe unten) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Nauheim Ende Juni 2025 die Anpassung der Hebesatzsatzungen für die Grundsteuern A und B rückwirkend zum 01. Januar 2025 beschlossen:

Der Grundsteuerhebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – die sogenannte Grundsteuer A – beläuft sich rückwirkend zum 01. Januar auf 733 Prozent und für Grundstücke – die Grundsteuer B – auf 981 Prozent. Die übrigen Vorschriften der betreffenden Satzung werden nicht verändert.

Auf dieser Grundlage hat die Gemeindeverwaltung Nauheim alle Grundsteuerbescheide überarbeitet. Die neuen Bescheide werden diese Kalenderwoche postalisch an alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger versendet. In Summe sind 4.770 grundsteuerpflichtige Liegenschaften betroffen, deren Briefe manuell vom Steueramt überprüft wurden. Diese teilen sich auf in Grundsteuer A = 623 Fälle und Grundsteuer B = 4.147 Fälle.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebung der Grundsteuer musste diese zum 01. Januar 2025 neu geregelt werden. Damit Städte und Gemeinden so viel Grundsteuer einnehmen wie bisher, war eine Anpassung des Hebesatzes notwendig, um die Grundsteuer aufkommensneutral zu erheben. Mit der Änderung der Hebesatzsatzung 2025 folgt die Gemeinde Nauheim der Empfehlung der hessischen Steuerverwaltung.

Die Hebesatzsatzung 2025 ist auf der Webseite der Gemeinde Nauheim aufgeführt:

Hebesatzsatzung 2025 der Gemeinde Nauheim / Gemeinde Nauheim

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Steueramt@Nauheim.de

Allgemeine Steuerfragen beantworten die hessischen Finanzämter unter der Service-Hotline (0800) 5225335 in der Zeit von montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.