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Allgemeinverfügung Grillverbot

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Wetterlage mit ausbleibenden landesweiten und
ergiebigen Niederschlägen in Verbindung mit hohen Temperaturen besteht eine hohe
Waldbrand- und Graslandfeuergefahr in den kommenden Wochen und Monaten.

Für alle Freiflächen, sonstige öffentliche Grünflächen sowie insbesondere weitere unter Zif. 2 aufgeführte Flächen/Orte in der Gemarkung Nauheim wird bis auf Widerruf die Nutzung eingeschränkt.

Diese Allgemeinverfügung gilt mit Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Nauheim (www.nauheim.de) und ist ab diesem Zeitpunkt bis auf Weiteres wirksam (Eilbedürftigkeit der Bekanntmachung).

Allgemeinverfügung Grillverbot