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Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen sowie offenes Feuer jeglicher Art in der Gemarkung Nauheim

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim hebt die Allgemeinverfügung über das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen sowie offenes Feuer jeglicher Art in der Gemarkung Nauheim vom 13.07.2022 mit sofortiger Wirkung auf.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrand- und Graslandfeuergefahr; laut des Waldbrand- und Graslandgefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst – Gefährdungsstufe 1.

Deswegen ist das Grillverbot nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Nauheim, 08.09.2022

gez.

Jan Fischer

Bürgermeister