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Bürgermeister*innenwahl 2023

Nauheim sucht noch Wahlhelfer*innen - Wir brauchen Sie

Demokratie live miterleben - Werden Sie Wahlhelfer*in

Am Sonntag, den 26.02.2023, findet die Wahl zum*r Bürgermeister*in der Gemeinde Nauheim statt. Eine mögliche Stichwahl ist für Sonntag, den 19.03.2023, terminiert.

Für die Durchführung dieser Wahl fehlen aktuell noch ca. 25 Wahlhelfer*innen.

Das Wahlamt der Gemeinde Nauheim ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelfer*in zu melden.

Wenn sich bis zum Sonntag, den 08.01.2023 nicht ausreichend Helfer*innen gemeldet haben, werden wir nicht umhinkommen, Personen auszuwählen und auch freiwillige Meldung zu berufen. Nach § 21 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Abs. 1 Satz 2 sind Bürger*innen verpflichtet, eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde zu übernehmen und auszuüben.

Die HGO regelt im § 24 a Abs. 2 auch die Folgen, wenn eine Person ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder Ihre Ausübung verweigert. Demnach kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.

Es würde uns allerdings sehr freuen, wenn sich noch (bis spätestens Sonntag, den 08.01.2023) ausreichend Freiwillige bei uns melden und es nicht zu einer zufälligen Auswahl von Helfer*innen kommen muss.

Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben und dabei neue Menschen kennenzulernen oder bekannte Gesichter wieder zu treffen!

Im Vorfeld zur Wahl bieten wir eine Online-Infoveranstaltung an (die Teilnahme ist freiwillig), in der die einzelnen Aufgaben erläutert werden und Fragen geklärt werden können. Den Termin für diese Veranstaltung wird Ihnen ebenfalls in der Berufung mitgeteilt.

Voraussetzung

Wahlhelfer*in kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde Nauheim seinen 1. Wohnsitz hat.

Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Wahlbenachrichtigungen und ggf. Ausweise der Wähler*innen überprüfen
  • Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses kontrollieren
  • Ausgabe von Stimmzetteln
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs und der Stimmabgabe
  • Führen einer Niederschrift
  • Feststellen des Wahlergebnisses

Der Wahltag

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 26. Februar 2023 (im Falle einer notwendigen Stichwahl auch am 19. März 2023), von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelfer*innen treffen sich morgens um 7.30 Uhr vor ihrem Wahllokal und vereinbaren einen Schichtdienst. Spätestens 18 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes zum Auszählen der Stimmen. Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Gemeinde Nauheim ein "Erfrischungsgeld".

Werde Wahlhelfer*in!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, am 26.02.2023 (und ggf. am 19.03.2023)in einem Wahl-/Briefwahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte bis spätestens 08.01.2023 per Mail unter wahlleiter@nauheim.de. Der Meldebogen für Wahlhelfer*innen ist über die Homepage der Gemeinde Nauheim abrufbar. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Herr Ruhland (Tel.: 06152/639-205) oder Frau Demel (Tel.: -206).