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Berufung eines Behindertenbeauftragten/einer Behindertenbeauftragten

Um den in der UN Konvention für Menschen mit Behinderung festgelegten Zielen gerecht zu werden, hat die Gemeindevertretung beschlossen,eine/n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/n (m/w/d) für die Gemeinde Nauheim zu berufen.


Interessenten können sich ab sofort bewerben.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Beratung von politischen Gremien, und der Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregung, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  • Unterstützung bei der Barriere freien Gestaltung gemeindlicher Gebäude und öffentlicher Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen und Freizeitstätten.
  • Interessenvertretung aller Nauheimer Bürger und Bürgerinnen mit Behinderung.
  • Koordination der behindertenspezifischen Belange in Nauheim.
  • Verbesserung der Situation behinderter Kinder und Jugendlicher (Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung, etc.).
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Verkehrsangelegenheiten und Verkehrsplanung.
  • Vermittlung spezialisierter Ansprechpartner bei Bedarf.


Das bringen Sie mit:

  • Sie sind Bürger/in der Gemeinde Nauheim und haben ihren festen Wohnsitz dort.
  • Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Sie beruflich nicht an einen Verband oder die Gemeinde Nauheim gebunden.
  • Sie sind dazu bereit, für eine Wahlzeit von drei bis fünf Jahren gewählt zu werden. Der/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes gewählt.
  • Sie möchten ehrenamtlich die Belange der Nauheimer Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention gegenüber den gemeindlichen Gremien und gegebenenfalls auch in der Öffentlichkeit vertreten und sich für diese einsetzen.

Die Gemeinde Nauheim unterstützt die Ausbildung des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und finanziert nach Rücksprache zum Beispiel Weiterbildungs- und Fahrtkosten oder Sachmittel, die für die Arbeit benötigt werden.  

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis spätestens 12. Februar 2023 an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
z.Hd. Frau Petra Nickel
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim

pnickel@nauheim.de  


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Petra Nickel (Fachdienstleitung Soziales, Sport, Kultur und Ehrenamt) unter Tel. 06152 639 243 bzw. pnickel@nauheim.de.

Zum Hintergrund:

In der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen Regeln und Verhaltensnormen definiert, welche die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft fördern und die Rechte behinderter Menschen stärken sollen. Die Konvention ist am 03.05.2008 in Kraft getreten und wurde durch den Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Der Aufgabe des Staates, die in der UN-BRK formulierten Rechte umzusetzen, möchte die Gemeinde Nauheim mit der Installation eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Schritt um Schritt gerecht werden.