Ausländerbeirat: Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern
Frau Efdal Kübra ARSLANALP, wohnhaft Im Rod 17, hat ihr Mandat für den Ausländerbeirat niedergelegt.
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ausländerbeirates der Gemeinde Nauheim
Frau Efdal Kübra ARSLANALP, wohnhaft Im Rod 17, hat ihr Mandat für den Ausländerbeirat niedergelegt.
Gemäß §§ 33 Abs. 3 Ziff. 1. und 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Arslanalp aus dem Ausländerbeirat der Gemeinde Nauheim festgestellt.
Als nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Interkulturelle Liste Nauheim (IKLN) steht Frau Süeda Sümeyye ÖZCELIK, wohnhaft Georg-Diehl-Straße 8. Frau Özcelik rückt somit in den Ausländerbeirat nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 des KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Roman Maus
Gemeindewahlleiter