Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahlen gelten für das Bürgerbüro folgende geänderte Öffnungszeiten:
Wahlberechtigte, die per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, können bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Falls der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde oder verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit, am Samstag, den 22. Februar 2025, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr im Rathaus Nauheim Ersatz zu erhalten.
Zusätzlicher Hinweis:
Am Samstag, den 22. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr ist das Rathaus Nauheim ausschließlich zur Ausgabe von Ersatz-Wahlscheinen geöffnet.
Sollte eine plötzliche Erkrankung das persönliche Erscheinen im Wahllokal unmöglich machen, können am Wahltag bis 15 Uhr Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Weitere Informationen sind telefonisch beim Wahlamt unter der jeweiligen Rufnummer erhältlich.
Frist für die Briefwahl: Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr im Rathaus Nauheim vorliegen. Wählerinnen und Wähler sind selbst verantwortlich dafür, dass ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen.
Briefwahlunterlagen können direkt in den Briefkasten des Rathauses Nauheim eingeworfen oder zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Für weitere Informationen steht das Wahlamt der Gemeinde Nauheim zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung Nauheim
Wahlamt