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Geänderte Beschilderung im Ortsgebiet nach Verkehrsschau

Im Nachgang zur letzten Verkehrsschau am 05.09.2022 hat die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nauheim mehrere Änderungen für den Straßenverkehr angeordnet.

Um die Verkehrssicherheit zu optimieren, führt die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nauheim regelmäßig sogenannte Verkehrsschauen durch. Dabei überprüfen die Verwaltungsmitarbeiter gemeinsam mit verschiedenen anderen Behörden wie der Polizei, Hessen Mobil oder der Kreisverkehrswacht die Verkehrszeichen im Ortsgebiet unter anderem hinsichtlich ihrer Notwendig- und Begreifbarkeit.

Im Anschluss an die letzte Verkehrsschau am 05.09. wurde zum Beispiel in der Waldstraße an der Einmündung Am Schafsteg das einmalige Vorfahrtszeichen ersatzlos entfernt, da in einer Tempo-30-Zone stets die Rechts-vor-Links-Regel gilt.

Im Rod wurde ortsauswärts hinter dem Schwarzbach das Verkehrszeichen, das die Vorfahrtsstraße aufhebt, entfernt.

An dem kleinen Durchweg neben Hausnummer 39 in Richtung Schwarzbach ließ die Straßenverkehrsbehörde ein Straßenschild aufstellen, das die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen und Motorrädern untersagt. Der landwirtschaftliche Verkehr ist frei.

An der Bahnunterführung Im Rod musste das Zusatzzeichen „nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ entfernt werden, sodass alle Fußgänger*innen und Radfahrer*innen den Weg durch die Unterführung nutzen können.

Außerdem können Radfahrende die Einbahnstraßen Friedhofsweg und Nachtweide künftig auch entgegen der Fahrtrichtung nutzen. Die Straßen wurden durch ein Zusatzzeichen für den Radverkehr geöffnet wie es beispielsweise bereits in der Feldstraße Richtung Königstädter Straße oder im Seeweg der Fall ist.

Im Rahmen der Verkehrsschau stellten die beteiligten Behörden darüber hinaus fest, dass die Sandbergstraße eine schmale Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Das Halten und Parken auf der Fahrbahn – ausgenommen sind verkehrsbedingte Halte zum Öffnen und Schließen der Tore zu den Grundstücken – ist demnach dort unzulässig. Alle Bewohner der Sandbergstraße wurden über diesen Umstand bereits in einem offiziellen Schreiben der Straßenverkehrsbehörde informiert.