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Geänderte Verkehrsregeln in der Sandbergstraße

In der Sandbergstraße hat sich die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert.

Im Nachgang zur letzten Verkehrsschau am 05.09.2022 hat die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nauheim Änderungen für den Straßenverkehr in der Sandbergstraße beschlossen. Diese gelten seit dem 15.11.2022.

Im Rahmen der Verkehrsschau hatten die Verantwortlichen zum einen festgestellt, dass die Sandbergstraße eine schmale Straße im Sinne des Paragrafen 12 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung ist. In solchen schmalen Straßen ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn dem Gesetz nach unzulässig. Lediglich wer ein Tor zu seiner Grundstückszufahrt öffnen oder schließen möchte, darf auf der Straße halten. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Sandbergstraße wurden bereits schriftlich über die Regelung informiert.

Außerdem hat sich die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert. Die Zufahrt zur Sandbergstraße darf seit dem 15.11.2022 nur noch von der Goethestraße aus erfolgen. Die Regelung ist durch Verkehrsschilder entsprechend ausgeschildert. Sowohl die Durchfahrtsmenge als auch die Geschwindigkeitsreduzierung wird mit entsprechenden Messungen evaluiert, um sodann eine endgültige Entscheidung treffen zu können, ob die Fahrtrichtung der Einbahnstraße beibehalten wird.