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Informationen zur Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird eine neue Grundsteuer eingeführt. Das hessische Finanzamt informiert unter

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform über die anstehende Grundsteuerreform.

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Das bedeutet, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Bereits im laufenden Jahr 2022 müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Das gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform informiert das Hessische Finanzamt ausführlich über die anstehende Grundsteuerreform. Dort finden Interessierte unter anderem nützliche Checklisten, den richtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen oder ergänzende Hintergrundinformationen.