Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11. Juli 2024 die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Nauheim beschlossen.
Die Arbeit der zahlreichen Nauheimer Vereine besitzt sowohl einen hohen Stellenwert im kulturellen und sportlichen Bereich als auch für die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger. Wegen der wichtigen Aufgabe in der Gesellschaft werden die Vereine durch die Gemeinde Nauheim unterstützt. Mit den Richtlinien leistet die Gemeinde Nauheim einen Beitrag, um für die Vereine die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zur Bewältigung der zu bestreitenden Aufgaben zu verbessern und insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen zu unterstützen.
Die Anträge für das Jahr 2024 sind mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung Nauheim, Rathaus, Fachdienst 3.3, Frau Schüßler, Weingartenstraße 46 – 50, 64569 Nauheim einzureichen. Die Bearbeitung bzw. Auszahlung der eingereichten Anträge zur Vereinsförderung erfolgt allerdings erst mit einem genehmigten Haushalt.
Die neuen Vereinsförderrichtlinien ist ab sofort auf dieser Homepage unter Rathaus & Bürgerservice - Satzungen/Richtlinien einsehbar. Sie finden Sie auch in diesem Beitrag unter den Kontaktdaten.