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Windeltonne an-/abmelden

Leistungsbeschreibung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Gemeinde Nauheim den Service einer Windeltonne kostenfrei (26 Leerungen pro Jahr) zur Verfügung stellt.

Hierfür benötigen wir den Antrag auf An- /Abmeldung der Windeltonne/n ausgefüllt und unterschrieben im Original zurück. Bei einem häuslichen Pflegefall wird zusätzlich ein Attest des Pflegedienstes/Arztes oder sonstiger Nachweis für den Gebrauch von Windeln benötigt. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Antragsformular (Berechtigungszeitraum, Nachweiserbringung). Der Anspruch besteht für eine 80 L Restmülltonne, welche von der Gemeinde direkt mit dem AWV abgerechnet wird.

Für die Entsorgung von Windeln wird den Erziehungsberechtigten von Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eine gesonderte Restmülltonne bereitgestellt.

Gleiches gilt für inkontinente Personen (Pflegefall). Die Inkontinenz ist durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Der Nachweis über das Bestehen der Voraussetzungen ist schriftlich unaufgefordert alle zwei Jahre bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.

Bei vorzeitigem Wegfall der Voraussetzungen für eine Windeltonne ist dies der Gemeinde (Steueramt) unverzüglich per Antrag schriftlich mitzuteilen. Der Anspruch auf eine gebührenbefreite Windeltonne gilt erst ab Antragstellung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die KollegInnen im Steueramt unter der E-Mail-Adresse steueramt@nauheim.de oder telefonisch unter 06152/639-208 und 06152/639-211 gerne zur Verfügung.

Wer ist zuständig?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung oder Abmeldung einer Windeltonne an das Steueramt der Gemeinde Nauheim unter steueramt@nauheim.de

Formulare/Anträge

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Steueramt

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim