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Schuldnerberatung wahrnehmen

Volltext

Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. 
Diese finanziellen Notlagen können 

  • bereits existierende Schulden sein, aber auch 
  • drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,

  • finanzielle, 
  • psychosoziale und 
  • juristische Beratung zu erhalten. 

Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.

  • Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen  Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
  • Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. 

Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. 
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei 

  • rechtliche Fragen 
  • Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern 
  • Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens 
  • Beantragung von Privatinsolvenz.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.

Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 018 01 - 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 19:00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9:00 - 18:00 Uhr 0,046 Euro, sonst 0,025 Euro pro angefangene Minute) oder im Internet unter https://www.forum-schuldnerberatung.de/

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".

Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter https://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:

  • Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
  • Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
  • Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

Kosten

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.

  • Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
  • Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.

Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.

  • Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
  • Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.

Zuständige Stelle

anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter

Voraussetzungen

  • Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
    • Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
  • Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
    • Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
    • erhalten Bürgergeld und
    • beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
    • Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Verbraucherzentrale Hessen e.V. Beratungsstelle Rüsselsheim

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung

Marktstraße 29
65428 Rüsselsheim