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Unterhaltsheranziehung

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Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Urheber

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Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

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Allgemeine Soziale Hilfen