Unterhaltsheranziehung
Volltext
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
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