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Hundesteuer - Hund abmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 2 - Finanzen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Steueramt