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Sozialhilfe

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
  • als Sachleistung
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Überörtliche Sozialhilfe
  • Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
  • Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen

Als erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Sozialhilfe steht Ihnen in Nauheim die Soziale Anlaufstelle Nauheim (SAN) zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Allgemeine Soziale Hilfen

Landratsamt Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64569 Nauheim

Zuständige Stelle

Soziale Anlaufstelle Nauheim (SAN)

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim