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Kommunale Ehrungen

Leistungsbeschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit Auszeichnungen geehrt werden.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.

Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).

In der Gemeinde Nauheim können darüber hinaus der Bürgerpreis, der Jugendpreis sowie der Kulturehrenbrief verliehen werden. Das Verfahren für die Ehrungen ist in den jeweiligen Richtlinien geregelt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Ehrenamt.

Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Ehrungen der Gemeinde Nauheim

Ehrungen der Gemeinde Nauheim

Was wäre unsere Gemeinde ohne die Menschen, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, ihre „freie Zeit“ für ehrenamtliche Arbeit einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement braucht aber auch öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Dies ist ein wichtiger Schwerpunkt bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements.

Die Verleihung des Bürgerpreises und des Kulturehrenbriefes der Gemeinde Nauheim ist Ausdruck dieser Anerkennung und zugleich des Dankes an die Menschen, deren Engagement häufig im Verborgenen stattfindet und von der Öffentlichkeit oft nur unzureichend wahrgenommen wird.

Preisträgerinnen und Preisträger:

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 1 - Steuerung, Organisation und Personal

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Jennifer Mathes