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Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhalt aus

  • wissenschaftlichen oder
  • künstlerischen Gründen

ein öffentliches Interesse besteht.

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in dessen Substanz eingreifen oder sein Erscheinungsbild ändern? Dafür benötigen Sie immer eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde – egal, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, nimmt die Baubehörde von sich aus Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf.

Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch oder fragen Sie bei der Denmalbehörde nach.

Verfahrensablauf

Sie müssen die denkmalrechtliche Genehmigung grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragen. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Ausgenommen sind Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Baurechtsbehörde einreichen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Sie müssen sich dann nicht zusätzlich an die Denkmalschutzbehörde wenden. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob Ihnen der Erhalt des Denkmals zumutbar ist. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden dann in eigenem Ermessen.

 

Voraussetzungen

Sie benötigen für eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal eine denkmalrechtliche Genehmigung, wenn

  • Sie das Kulturdenkmal wiederherstellen oder instand setzen wollen.
  • Sie das Kulturdenkmal in seinem Erscheinungsbild verändern möchten  (z.B. Werbeanlagen angebracht werden).
  • Sie das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen wollen. Beispiel: Sie möchten eine denkmalgeschützte Parkanlage in Ackerland umwandeln.
  • sie ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernen wollen.

Für Bauen in der Umgebung eines Kulturdenkmals ist eine denkmalrechtliche Genehmigung ebenfalls erforderlich, wenn es sich auf dessen unversehrten Erhalt oder dessen Erscheinungsbild auswirkt. Beispiel: Sie möchten auf dem Nachbarhaus eines Kulturdenkmals eine Solaranlage anbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung – Bauüberhang – Baufertigstellung oder Abgang – Abriss – Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

Ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, entstehen Gebühren. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Untere Denkmalschutzbehörde