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Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Volltext

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Kosten

Es werden Gebühren erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage(n)

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Formloser Antrag
    • Vereinsregisterauszug
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Sachkundenachweis
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Formloser Antrag
    • mit folgenden Angaben: a) Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragsstellers/in. b) ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift c) ggf. Personalien der mit der Leitung des Betriebes/der Betriebsstätte beauftragten Person(en) d) Personalien der für die Tätigkeit verantwortlichen Person(en) e) Art der betroffenen Tiere mit voraussichtlicher Höchstzahl der Tiere, deren Aufnahme beabsichtigt ist f) Räume und Einrichtungen (Anschrift, Art und Beschreibung), die für die Tätigkeit bestimmt sind
  • Vereinsregisterauszug
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Sachkundenachweis
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Hervorgehende Dokumente
  • Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Veterinäramt