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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Volltext

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kosten

Gebühren werden erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage(n)

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Vereinsregisterauszug
    • Formloser Antrag
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Vereinsregisterauszug
  • Formloser Antrag
    • Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer.
  • Übersetzung Handelsregisterauszug


Hervorgehende Dokumente
  • Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Veterinäramt