Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
Volltext
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Kosten
Gebühren werden erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Unterlagen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Vereinsregisterauszug
- Formloser Antrag
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Dokument
Beizubringende Dokumente
Hervorgehende Dokumente
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Vereinsregisterauszug
- Formloser Antrag
- Hinweis: Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, müssen alle Gesellschafter ihre Personalien angeben. Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Firma und der Sitz der Kapitalgesellschaft anzugeben sowie die Personalien der Geschäftsführer.
- Übersetzung Handelsregisterauszug
Hervorgehende Dokumente
- Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis