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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden erhoben nach

  • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
  • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Vereinsregisterauszug
    • Formloser Antrag
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Kontakt

Veterinäramt