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Elke Nothnagel

  • Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
    FD 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen
    Straßenverkehr / Stv. Gleichstellungsbeauftragte

    Weingartenstraße 46–50
    64569 Nauheim

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  • Straßenverkehr - Das sind unsere Aufgaben:

    • Wir sind Ansprechpartner
      • für Behörden (Hessen Mobil, Polizei, Kreis Groß-Gerau u.a.) und Nachbarkommunen sowie Vereine (Kreisverkehrswacht, Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club z.B.) bei z.B. Baustellen, Sperrungen und Veranstaltungen, die öffentliche Straßen in Nauheim betreffen
      • für Dienstleister (Containerdienst, Ga-La-Bau, Abfallentsorger etc.) und die verschiedenen Firmen im Baugewerbe bei Baustellen und/oder Stellflächen, die auf öffentlichen Straßen und Wegen geplant werden
      • für Versorger (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), die ihre Leitungen und Anschlüsse erneuern/verändern/reparieren/entfernen müssen
      • für unsere Bürger, die Flächen im öffentlichen Straßenraum beanspruchen müssen, weil sie Um-, An-, Neu-, oder Rückbaumaßnahmen auf ihren Grundstücken haben und die eigenen Flächen dafür nicht ausreichen
      • für unsere Bürger, die Fragen und Hinweise zu Verkehrszeichen und –regelungen in Nauheim haben

    • Wir ordnen den Auf- und Abbau von Verkehrszeichen an.

    • Wir erstellen Verkehrszeichenpläne für Verkehrssicherungen bei Veranstaltungen und Baustellen, die im öffentlichen Straßenraum stattfinden.

    • Wir prüfen Anträge und erteilen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO.

    • Wir überwachen die öffentlichen Verkehrsflächen und genehmigen Sondernutzungen.

    • Wir überwachen die StVO und StVZO (TÜV) im Außendienst (ruhender Straßenverkehr).

    • Wir genehmigen/untersagen Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen stattfinden sollen.

    • Wir führen regelmäßige Verkehrsschauen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden durch, dokumentieren und überwachen die Mängelbeseitigung.

    • Wir überwachen die Einhaltung der gemeindlichen Satzungen im Außendienst.

    • Wir nehmen Anmeldungen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen entgegen.

    • Wir genehmigen und kontrollieren Plakatwerbung.

    • Wir weisen Notunterkünften für wohnungslos gewordene Bürger zu (Obdachlosenbehörde).

    • Wir führen Maßnahmen aufgrund des PsychKHG (psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) durch.

    • Wir führen die Sachbearbeitung in der Bußgeldstelle durch.

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