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Claus Opper

  • Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
    FD 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen
    Sicherheit und Ordnung

    Weingartenstraße 46–50
    64569 Nauheim

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  • Ordnungsamt - Das sind unsere Aufgaben:

    • Wir sind für den Vollzug der Gewerbeordnung und des Gaststättenrechts zuständig. Sofern alkoholische Getränke verabreicht werden, prüfen wir die Geeignetheit des Gewerbetreibenden. Im Bereich der GewO sind wir für erlaubnispflichtige Angelegenheiten zuständig.
    • Wer ein öffentliches Fest feiern möchte, muss dies bei uns anzeigen. (Vorübergehender Gaststättenbetrieb)
    • Wir sind außerdem für die Marktfestsetzung von größeren Festen, Messen oder Ausstellungen zuständig.
    • Versammlungen und Demonstrationen müssen bei uns angemeldet werden.
    • Wir kümmern uns um den Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), des Sonn- und Feiertagsgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG).
    • Darüber hinaus kümmern wir uns um die verwaltungstechnische Abwicklung von Anliegen rund um die Themen Schwerlasttransport, Sprengstoffgesetz oder Schädlingsbekämpfung.
    • Wir sind für den Vollzug des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie der Straßenverkehrsordnung zuständig.
    • Bei Ordnungswidrigkeiten, sind wir die zuständige Bußgeldbehörde.
    • Wer ein Nutzfeuer machen möchte, muss dies bei uns anzeigen.
    • Wir sind für den Vollzug der Hundeverordnung der Hessischen Landesregierung zuständig. 
    • Wir wickeln den Sirenenprobebetrieb in Nauheim ab.
    • Wir unterstützen mögliche Ermittlungsersuchen anderer Behörden.
    • Bei Durchsuchungen der Polizei leisten wir Amtshilfe.
    • Wir koordinieren den Freiwilligen Polizeidienst des Landes Hessen. Ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger unterstützen hierbei die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
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    Zuständig für 40 Dienstleistungen

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    Übergeordnete Adresse

    Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

    Weingartenstraße 46–50
    64569 Nauheim