Sabrina Grün
Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim
FD 4 - Bauen, Liegenschaften und Umwelt / Ortsgericht
Fachdienstleitung 4
Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim
- Telefon: 06152 639 235
- Fax: 06152 639 280
- E-Mail: sgruen@nauheim.de
- Raum: U7
Bauverwaltung - Das sind unsere Aufgaben:
- Wir bearbeiten Bauanträge, Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen.
- Dabei prüfen und beurteilen wir Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch und überprüfen die Einhaltung kommunaler Satzungen – speziell die Stellplatzsatzung.
- Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach der Hessischen Bauordnung (HBO) geben wir eine Stellungnahme sowie das gemeindliche Einvernehmen ab.
- Wir erarbeiten städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge, Ablöseverträge u.ä.
- Wir sind für die Bauleitplanung der Gemeinde Nauheim zuständig und wirken bei der Aufstellung regionaler Flächennutzungs- und Landschaftspläne mit.
- Wir wirken bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung (Störungsmeldungen, Schadensabwicklung etc.) mit.
- Wir kümmern uns um die Schadensabwicklung bei Beschädigungen von öffentlichem Eigentum.
Downloads/Links:
Zuständig für 12 Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauleitplanung
- Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
- Bebauungsplan
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Hausnummernvergabe
- Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen zahlen
- Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
- Umlegung von Grundstücken - Beschluss
- Veränderungssperren nach dem Baugesetzbuch