Kommunalwahl 2026
Am 15.03.2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Nauheim werden die 31 Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Wollen Sie direkt Ihre Briefwahlunterlagen beantragen? Dann folgen Sie ab dem 02.02.2026 bitte → diesem Link. Die Datenschutzerklärung können Sie → hier aufrufen.
Für die Durchführung der Kommunalwahl am 15.03.2026 sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Melden Sie sich als ehrenamtlich Wahlhelfende und tragen Sie Ihren Teil zu einer erfolgreichen Kommunalwahl bei! Die Anmeldung erfolgt über diesen → Link.
→ Informationen zur Kommunalwahl 2026 in leichter Sprache
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Personen,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben
und die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also mindestens seit dem 1. Februar 2026 in Nauheim wohnen und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind
- Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Außerdem müssen Sie am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sein, also am 15. März 2008 oder früher geboren sein,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 in Nauheim wohnen.
Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Nicht wählbar ist,
- wer nicht wahlberechtigt ist und
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wann ist die nächste Kommunalwahl?
Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt fünf Jahre. Die nächste Wahl der Gemeindevertretung findet am 15. März 2026 statt.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Wie und wo kann ich wählen?
Als Wahlberechtigte können Sie am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Auch eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wohllokale finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Für die Wahl im Wahllokal bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit, was auf Wunsch des Wahlvorstandes vorzulegen ist. Bringen Sie am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sollten Sie diese verlegt haben, ist die Wahl aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich.
Um vorab per Briefwahl zu wählen benötigen Sie einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen.
Zur Beantragung eines Wahlscheins gelangen Sie → hier.
Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen werden rechtzeitig vor der Wahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Wer bis 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem → Bürgerbüro im Rathaus Nauheim in Verbindung setzen.
Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 27. Februar 2026 erfolgen kann. Besonders relevant ist dies auch bei Umzügen in den 6 Wochen vor der Wahl. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den Kommunalwahlen nicht wählen zu dürfen.