Inhalt
  • für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat

    Gebühr: 47,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Gebühr: 12,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)