- für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat
Gebühr: 47,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 12,00 EUR (Vorkasse: nein) - bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)
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