Neuwahlen 2024
Die Gemeinde Nauheim sucht Kandidaten und Kandidatinnen für das nächste Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa).
Alle zwei Jahre finden die Wahlen zum KiJuPa statt. Das ist Deine Chance, Teil dieses Parlamentes zu werden.
In diesem Jahr hast Du wieder diese Möglichkeit - wenn Du für einen Sitz im KiJuPa kandidierst!
Auf unserer Internetseite, sowie in den Social Media kannst du Dir einen Überblick verschaffen, womit sich das KiJuPa in den letzten Jahren beschäftigt hat und warum eine Kandidatur sinnvoll ist.
Instagram: @kijupa_nauheim
Internet: www.kijupa-nauheim.de
Wir freuen uns auf Dich! 😊
Hier kommst Du direkt zu Deiner Online-Bewerbung! 👉
GRUNDLAGEN für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments
Grundlage für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Nauheim. Zum ersten Mal wurde es in Nauheim am 26. April 1999 gewählt.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für das KiJuPa ist die KiJuPa-Satzung. Die letzte Änderung der KiJuPa-Satzung wurde am 14. Dezember 2023 beschlossen. Eine "Übersetzung" der Satzung in einfacher Sprache, verständlich auch für Kinder, kann hier gelesen werden.
- PDF-Datei: 486 kB
Die Satzung regelt Grundsätzliches wie zum Beispiel die Aufgaben, die Wahl und die Rechte.
Weitere rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in verschiedenen Gesetzen festgehalten:
- In der UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich alle Länder der Welt bekennen können, gibt es einen Abschnitt zum Recht auf Partizipation und Teilhabe. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet.
- Zusätzlich zur UN-Kinderrechtskonvention gibt es in Deutschland das Grundgesetz, dass für alle Menschen in Deutschland gilt. Im Grundgesetz, sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ebenfalls festgehalten.
- Die Hessische Gemeindeordnung ist ein weiteres Gesetz, in dem empfohlen wird, junge Menschen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine Pflicht für die Kommunen besteht jedoch nicht.
WARUM eigentlich kandidieren?
Mitmachen im Kinder- und Jugendparlament Nauheim heißt: mitreden statt nur zuhören.
Du kannst deine Ideen einbringen, Projekte anstoßen und zeigen, was Jugendliche in Nauheim draufhaben.
Was hat das KiJuPa bisher eigentlich erreicht? Hier geht’s direkt zu den Projekten und Erfolgen der 13. KiJuPa.
Auch im Archiv kannst Du sehen, dass Mitbestimmung in Nauheim schon lange Tradition hat und wie viele Projekte wir über die Jahre erfolgreich gerockt haben.
WIE kann ich kandidieren?
Hier findest Du alles zusammengefasst, was Du für die Bewerbungsphase für die Wahlen für das 14. KiJuPa wissen musst.
Schritte für Deine Kandidatur
Schritt 1. Du brauchst ein paar Auskünfte über Dich machen, damit wir Dich ein bisschen kennenlernen.
Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen werden Post vom Rathaus, darunter den Kandidatensteckbrief/Bewerbungsbogen erhalten.
Falls Du noch nichts per Post erhalten hast, kannst den Kandidatensteckbrief ab dem 15. März 2026 auch hier herunterladen oder ihn direkt online ausfüllen.
Schritt 2. Wir brauchen von einem Erziehungsberechtigten mehrere unterschriebene Unterlagen, die sogenannten Einwilligungen und Einverständniserklärungen (siehe hier - Link demnächst verfügbar):
Schritt 3. Lass uns alles zukommen lassen. Du kannst:
1. den ausgedrückten und unterschriebenen Unterlagen (Einwilligung/Einverständniserklärung) und den Kandidatensteckbrief (Bewerbungsbogen) in den Briefkasten im Rathaus (Weingartenstraße 46-50) einwerfen. 📮
oder
2. die Bewerbung/ den Kandidatensteckbrief online ausfüllen (Link demnächst hier) und alle andere Unterlagen hochladen und mitschicken. 💻
📅 Deine Kandidatur muss uns bis zum 19. April 2026 erreichen.
Direkter Link zur Online Bewerbung für das 14. KiJuPa (ab dem 15.03.2026): 🔗
WAS PASSIERT nach der Kandidatur
Nachdem Du Deine Kandidatur und alle Bewerbungsunterlagen abgegeben hast, prüfen wir Deine Unterlagen und kontaktieren Dich bei Bedarf per Email oder telefonisch.
Ein persönliches Kennenlernen mit allen Kandidierenden ist vor der Wahl vorgesehen.
🗳️ Die Wahl des 14. Kinder- und Jugendparlaments findet in diesem Jahr zwischen dem 08. und 16. Juni statt. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
📢 Sage am besten all Deinen Freunden, dass sie Dich wählen sollen. Jeder, der in Nauheim wohnt und zwischen 8 und 18 Jahren alt ist, kann seine Stimme für Dich abgeben.
Du kannst uns natürlich auch direkt ansprechen. Hier findest Du unsere Kontaktdaten.
Wichtige UNTERLAGEN für die Kandidatur
Bitte lade die folgenden Unterlagen herunter und lese sie aufmerksam durch.
1. Datenschutzhinweise und Datenschutzblatt - Informationen für Betroffene bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
2. Einwilligung zur Kandidatur
3. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Film- und Tonaufnahmen
📅 Sende uns die unterschriebenen Unterlagen (per Post oder Einwurf in den Briefkasten - Weingartenstraße 46-50) zu - erst dann ist deine Kandidatur vollständig.
Einen Ausdruck dieser Unterlagen kann auch im Rathaus (Eingang Bürgerbüro) - zu den Öffnungszeiten - abgeholt bzw. per Email an bsalzgeber@nauheim.de angefordert werden.
Online Bewerbung (Formular)
Durch anklicken hier öffnet sich das Formular für Deine Online Bewerbung für das 14. KiJuPa (Link demnächts verfügbar).
Bewerbung eingereicht ... WIE GEHT ES WEITER?
Alle Kandidaten werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu einem Kennenlerntreffen eingeladen. An diesem Treffen werden u.a. ein Gruppenfoto und Einzelfotos für die Wahlwerbung erstellt.
Wir werden auch weitere Informationen zum Wahlablauf bekannt geben.
WER darf wählen?
WIE funktioniert die Wahl?
Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen (im Alter zwischen 8 und 18 Jahren alt) dürfen in dem angekündigten Zeitraum ihre Stimme abgeben.
Die Wahl erfolgt in den dafür speziell eingerichteten Wahllokalen zu vorab angekündigten Öffnungszeiten.
Die Schwarzbachschule und mehrere weiterführende Schulen im Kreis Groß-Gerau haben uns bisher bei der Wahldurchführung in erster Linie mit Räumlichkeiten für das mobile Wahllokal unterstützt. Uns zur Seite stehen aber auch Lehrkräfte, FSJler oder Schülervertreter - mit tollen Ideen und Anregungen.
Wo und wann Du wählen kannst und ob Deine Schule auch dabei ist, sieht du in dieser Übersicht (wird hier veröffentlicht).
Wenn Deine Schule nicht dabei ist, kannst Du trotzdem Deine Stimme abgeben, denn auch im Kinder- und Jugendkulturbahnhof X-Presso wird ein Wahllokal eingerichtet.
Im Wahllokal wird zuerst geprüft, ob Du wahlberechtigt bist - wenn Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, kannst Du sie gerne mitbringen. Ansonsten werden wir im Wahlverzeichnis prüfen, ob du wahlberechtigt bist oder nicht.
Die Wahl erfolgt anhand eines Stimmzettels, den Du im Wahllokal bekommst und ausfüllen darfst.
Was passiert nach der WAHL?
Alle abgegebenen Stimmen werden von einer Wahlkommision gezählt. Die Wahlkomission besteht aus freiwilligen Helfer*iinen.
Die Ergebnisse werden öffentlich bekannt gegeben. Alle gewählten Kinder und Jugendlichen werden zur ofiziellen Bekanntgabe der Ergebnissen - voraussictlich am 26. Juni 2024 - eingeladen.
Eine Wochenende-Kennenlernfahrt für die neugewählten Mitglieder des neuen Kinder- und Jugendparlament ist für Mitte September 2024 vorgesehen. Die konstituierende Sitzung des 13. KiJuPa findet voraussichtlich Anfang Oktober 2024 statt.
VIEL ERFOLG!