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Abfall: Elektroschrott entsorgen

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.

In Nauheim werden Elektrogeräte von der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Auch auf dem Recyclinghof werden nur kleine Elektrogeräte in einem speziellen Sammelcontainer angenommen. Für Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte etc. bietet die Abfall-Wirtschafts-Service GmbH (AWS) Privatkunden einen Abholservice auf Anmeldung an.

  • Über die Seite der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH können Sie ganz einfach online Ihren Elektroschrott anmelden.
  • Anmeldekartenfür Elektroschrott werden außerdem einmal jährlich (im Dezember) an alle Haushalte im Kreis Groß-Gerau verteilt oder sind bei Bedarf im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich.
  • Beim Sonnenwerk in Bischofsheim (ehemalige Kompostierungsanlage) können zusätzlich alle alten Elektrogeräte abgegeben werden.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 4 - Bauen, Liegenschaften und Umwelt

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt