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Plakatierungen

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die kommunalen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Orts- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
  • An Verkehrszeichen dürfen keine Plakatständer angebracht werden.
  • Die Plakatständer dürfen nicht an unübersichtlichen Straßenstellen aufgestellt werden.
  • Von Kreuzungen und Einmündungen ist ein Sicherheitsabstand von 5 m einzuhalten.
  • Verkehrszeichen dürfen durch die Plakatständer nicht bedeckt oder in ihrer Bedeutung für die Verkehrsteilnehmer zweifelhaft werden.
  • Die Verkehrssicherungspflicht obliegt Ihnen in Verbindung mit dieser Sondernutzung. Als Veranlasser tragen Sie jegliche Verantwortung für Personen- und Sachschäden und haften dafür, sofern die Schäden im Zusammenhang mit dieser Sondernutzung stehen oder durch diese hervorgerufen werden.

Formulare

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


Folgendes gilt es zu beachten:

  • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

- Laternenmasten

- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

- Großwerbetafeln an den Ortseingängen

  • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
  • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

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