Inhalt

Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Sachkundenachweis
  • formloser Antrag
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • allgemeine Verwaltungskostenordnung und
  • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b TierSchG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Claus Opper