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Energiekostenzuschuss

In den Haushalt für das Jahr 2023 wurden 15.000 € als Energiekostenzuschuss eingestellt. Dieser Zuschuss wird Vereinen und Kulturschaffenden (Musizierende, Musikschulen, Schriftsteller, gestaltende Künstler*innen etc.) mit eigenen, angemieteten oder privaten Liegenschaften, die zur Ausübung des Vereins-oder Kulturzwecks genutzt werden, gewährt.

Der Zuschuss muss über das Formular "Antrag auf Gewährung eines einmaligen kommunalen Energiekostenzuschusses für Vereine und Kulturschaffende" beantragt werden. Die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Auszahlung trifft der Gemeindevorstand.