Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird
- ein Untersuchungsberechtigungsschein
(dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) - und ein Erhebungsbogen benötigt
(dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden - der Kinderausweis
Kosten
Keine
Ansprechpartner
BürgerbüroWeingartenstraße 46-50
64569 Nauheim

Angelika Lehnhardt
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim (06152) 639 260
(06152) 639 280
Sabine White
Zimmer E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim (06152) 639 262
(06152) 639 280
Lisa Wolf
Raum E 27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim (06152) 639 264
(06152) 639 280
Sarah Çelebi
Zimmer E27
Weingartenstraße 46-50
64569 Nauheim (06152) 639 263
(06152) 639 280