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Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Leistungsbeschreibung

Als Grünschnittabfälle gilt alles organische, was Ihr Garten so hergibt. Sie können dies über das Jahr verteilt über die Biotonne entsorgen oder zum Recyclinghof des Bauhofs bringen.

Besonders im Frühjahr oder im Herbst kann es vorkommen, dass mehr Gartenabfälle anfallen, als die Biotonne fassen kann. Wer diese Grün- und Gartenabfälle nicht selbst zum Recyclinghof in der Alten Mainzer Straße bringen kann, hat die Möglichkeit, im Bürgerbüro spezielle Müllsäcke für solche Abfälle zu kaufen. Diese Biomüllsäcke kosten 3,50 € pro Stück und können im Bürgerbüro gekauft werden. Die Biomüllsäcke werden bei der Leerung der braunen Biotonnen mitgenommen.

Pflanzliche Abfälle

Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, sollten im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten.

Diese Abfälle können auch außerhalb der bebauten Ortslage auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, unter Berücksichtigung der Mindestabstände verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.

Dies regelt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen.

Bitte beachten Sie, dass das Verbrennen nur von Montags – Freitags in der Zeit von 8 – 16 Uhr und Samstags von 8 – 12 Uhr erlaubt ist.

In Zeiten erhöhter Waldbrandgefahr ist das Verbrennen NICHT erlaubt.

Gemäß § 3 Absatz 5 und 6 muss das Verbrennen bei der Ortspolizeibehörde mindestens 2 Tage vorab angezeigt werden. Die Anzeige kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Das entsprechend vorbereitete Formular »Anzeige Nutzfeuer« für die schriftliche Anzeige finden Sie rechts.

Die Anzeige kann als Anhang einer E-Mail an das Ordnungsamt (ordnungsamt@nauheim.de) versendet werden.

Abfallkalender

Die aktuellen Abfallkalender für Ihren Bezirk in Nauheim finden Sie unter www.awv-gg.de/abfallkalender.
 

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau

Marie-Curie-Straße 6
64579 Gernsheim

Zuständige Stelle

Fachdienst 4 - Bauen, Liegenschaften und Umwelt

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Zuständige Stelle

Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Zuständige Stelle

Bauhof

Leitung: Rainer Immhoff

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Alte Mainzer Straße 4–6
64569 Nauheim