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Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Volltext

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Kosten

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
    • Übersetzung Handelsregisterauszug
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Reisegewerbekarte

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Hervorgehende Dokumente
  • Reisegewerbekarte

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst 5 - Bürgerservice und Ordnungswesen

Gemeindevorstand der Gemeinde Nauheim

Weingartenstraße 46–50
64569 Nauheim

Kontakt

Claus Opper